Amtliche Bekanntmachungen
24/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 14.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses
am Donnerstag, 14. November 2024 um 18:00 Uhr
in der Mensa der August-Macke-Schule
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | ELR-Projekt Sanierung Rathaus Kandern - Weitere Vergaben |
3. | Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplan
|
4. | Antrag auf Baugenehmigung Abbruch einer Scheune, Neubau Wohnhaus und Nutzungsänderung Scheune zu Wohnhaus Flst. 66/1, 68, 70, In der Neumatt 4 auf Gemarkung Sitzenkirch |
5. | Nutzungsänderung zur Physiotherapiepraxis Flst. Nr. 1300/1, Bahnhofstr. 19/4 u. Bahnhofstr. 19/3 auf Gemarkung Kandern |
6. | Fragen der Zuhörer |
7. | Informationen und Anregungen |
Simone Penner
Bürgermeisterin
23/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Holzen am 13.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Holzen
am Mittwoch, 13. November 2024 um 20:00 Uhr
im Rathaussaal Holzen
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
3. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
4. | Beratung des Haushaltsplans 2025 |
5. | Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) |
6. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
7. | Fragen der Zuhörer |
Willi Weiß
Ortsvorsteher
22/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Riedlingen am 13.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Riedlingen
am Mittwoch, 13. November 2024 um 19:30 Uhr
im Rathaus in Riedlingen
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
3. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
4. | Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) |
5. | Beratung des Haushaltsplans 2025 |
6. | Fragen der Zuhörer |
7. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
Rolf Moritz
Ortsvorsteher
21/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Tannenkirch am 12.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Tannenkirch
am Dienstag, 12. November 2024 um 20:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus in Tannenkirch
Tagesordnung
1. | Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den einzelnen Tagesordnungspunkten |
2. | Haushaltsplan 2025 |
3. | Hebesatzsatzung Grund- und Gewerbesteuer |
4. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
5. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
6. | Verschiedenes / Informationen |
7. | Fragen der Ortschaftsräte, Fragen der Bürgerinnen und Bürger |
Birgit Ludin
Ortsvorsteherin
20/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sitzenkirch am 12.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Sitzenkirch
am Dienstag, 12. November 2024 um 20:00 Uhr
im Rathaus Sitzenkirch
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
3. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
4. | Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) |
5. | Beratung des Haushaltsplans 2025 |
6. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
7. | Fragen der Zuhörer |
Tobias Buss
Ortsvorsteher
19/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Wollbach am 12.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wollbach
am Dienstag, 12. November 2024 um 19:30 Uhr
im Kandertalstüble in der Halle in Wollbach
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Alternativprüfung Wollbach: Gewanne Tieracker, Bühl und Hintere Hofrütte im städtebaulichen, artenschutz- und umweltfachlichen Vergleich |
3. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
4. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
5. | Beratung Haushaltsplanentwurf 2025 |
6. | Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) |
7. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
8. | Fragen der Bürger |
Werner Brugger
Ortsvorsteher
18/2024 • 07.11.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Feuerbach am 12.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Feuerbach
am Dienstag, 12. November 2024 um 19:30 Uhr
im Obergeschoss der Ortsverwaltung Feuerbach
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Beratung des Haushaltsplans 2025 |
3. | Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) |
4. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
5. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
6. | Informationen und Anfragen |
7. | Fragen der Bürger |
Dr. Björn Trupp
Ortsvorsteher
17/2024 • 31.10.2024
Inkrafttreten der 7. Änderung des Bebauungsplans „Papiermatt I“ („An der Kander“)
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Kandern hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung die 7. Änderung des Bebauungsplans „Papiermatt I“ („An der Kander“) gemäß § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist und entspricht dem Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.09.2024.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Papiermatt I“ („An der Kander“) treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung und Geräuschimmissionsprognose im Rathaus der Stadt Kandern, Waldeckstr. 39, 79400 Kandern während der Öffnungszeiten eingesehen werden; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Weiterhin kann der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Stadt Kandern eingesehen werden (https://www.kandern.de/pläne-verfahren).
Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen folgender Vorschriften nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Kandern unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden:
Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB,
Vorschriften des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB,
Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) oder nach Rechtsvorschriften, die auf der GemO BW beruhen.
Darüber hinaus wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB und §44 Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hingewiesen.
Kandern, 28.10.2024
Simone Penner
Bürgermeisterin
16/2024 • 31.10.2024
Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.11.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses
am Montag, 4. November 2024 um 18:00 Uhr
in der Mensa der August-Macke-Schule in Kandern
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | 8. Änderung der Kindergartensatzung § 6 "Benutzungsgebühr" (Elternbeitrag) |
3. | Einführung Satzung Grundschulbetreuung und Anpassung der Gebühren |
4. | Jahresabschluss Stadtwald 2023 |
5. | Betriebsplanung Stadtwald 2025 |
6. | Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) |
7. | Beratung Haushaltsplanentwurf 2025 |
8. | Fragen der Zuhörer |
9. | Informationen und Anregungen |
Simone Penner
Bürgermeisterin
15/2024 • 24.10.2024
5. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer
5. Satzung
zur Änderung der Satzung
über die Erhebung der Hundesteuer in Kandern vom 11.11.1996
Der Gemeinderat der Stadt Kandern hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 5 a, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg am 21.10.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
§ 5 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kandern wird wie folgt geändert:
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108,-- €. Für das Halten eines Kampfhun- des gemäß Absatz 3 oder eines gefährlichen Hundes gemäß Absatz 6 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 das Siebenfache des Steuersatzes nach Satz 1. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
(2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1, Satz 1, geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216,-- €. Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als „weitere Hunde“. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde sowie Hunde in einem Zwinger (§ 7) außer Betracht.
(3) Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden fol- genden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit andern Hunden vermutet, so- lange für den einzelnen Hund nicht nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggres- sivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweist („Wesenstest“): Ameri- can Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasilieiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espano, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu.
(4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das Dreifache des Steuersat- zes nach Abs. 1, Satz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weiteren Hunden um die Zwingersteuer nach Satz 1.
(5) Die Zwingersteuer wird nur für die Zucht von rassereinen Hunden gewährt. Der Nachweis hierzu ist durch die Vorlage des Zuchtbuches einer als gemeinnützig im Sinne von § 52 AO anerkannten Hundezüchtervereinigung zu erbringen.
(6) Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind im Einzelfall
Hunde, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungs- gestik gebissen haben,
Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die zuständige Behörde.
(7) Bei der Berechnung der Hundesteuer nach Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 werden die Kampfhunde und gefährlichen Hunde mitgerechnet.
§ 2
§ 11 Absatz 6, Satz 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Kandern wird wie folgt geändert:
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke ausgehändigt.
§ 3
Diese 5. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Kandern, 21.10.2024
Simone Penner
Bürgermeisterin
Verfahrensfehler
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Ge- mO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Kandern geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kandern, 21.10.2024
Simone Penner
Bürgermeisterin
14/2024 • 17.10.2024
Bekanntmachung Stromkonzessionsvertrag
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 S. 2 EnWG
Die Stadt Kandern macht gem. § 46 Abs. 5 S. 2 EnWG öffentlich bekannt, dass mit der badenovaNETZE GmbH ein neuer Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung in den Ortsteilen Feuerbach, Holzen, Riedlingen, Sitzenkirch, Tannenkirch und Wollbach des Gemeindegebiets gehören (Stromkonzessionsvertrag), abgeschlossen wurde. Der Stromkonzessionsvertrag trat am 02.10.2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Die Stadt hatte das Ende des bisherigen Stromkonzessionsvertrages sowie die beabsichtigte Neuvergabe im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und ein wettbewerbliches Konzessionsvergabeverfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Grundsätze der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit, durchgeführt.
Im Konzessionsvergabeverfahren haben zwei Unternehmen entsprechende Angebote eingereicht. Die inhaltliche Bewertung der Angebote anhand der zuvor vom Gemeinderat beschlossenen und den Unternehmen mitgeteilten Auswahlkriterien kam zu dem Ergebnis, dass das Angebot der badenovaNETZE GmbH die in den Auswahlkriterien konkretisierten Anforderungen der Stadt an eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, und an einen möglichst kommunalfreundlichen Konzessionsvertrag, insgesamt am besten erfüllt. Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Angebotsauswertung mit Beschluss vom 21.10.2019 dem Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der badenovaNETZE GmbH zugestimmt.
Anschließend geltend gemachte und nach Nichtabhilfe gerichtlich weiterverfolgte Rügen des unterlegenen Bieters gegen die Auswahlentscheidung der Stadt wurden vom Landgericht Mannheim als unbegründet beurteilt. Die dagegen gerichtete Berufung des unterlegenen Bieters hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 28.08.2024 rechtskräftig zurückgewiesen.
Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Lörrach hat mit Schreiben vom 17.09.2024 die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses bestätigt.
13/2024 • 17.10.2024
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
am Montag, 21. Oktober 2024 um 19:00 Uhr
in der Mensa der August-Macke-Schule
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "7. Änderung Papiermatt I - An der Kander" in Kandern Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB |
3. | Kommunales Energiemanagement der Stadt Kandern – Jahresbericht |
4. | Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung des Projektes LeNa des DRK-Kreisverbandes Müllheim für 2024 |
5. | Zwischenbericht zur Haushaltssituation zum 30.09.2024 |
6. | Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2025 einschließlich der Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung |
7. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
8. | Annahme Spende |
9. | Fragen der Zuhörer |
10. | Informationen und Anregungen |
Simone Penner
Bürgermeisterin
12/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 17.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses
am Donnerstag, 17. Oktober 2024 um 18:00 Uhr
in der Mensa der August-Macke-Schule
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "7. Änderung Papiermatt I - An der Kander" in Kandern Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB |
3. | Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Rundbogenhalle als Unterstellplatz landwirtschaftlicher Geräte Flst. 9240 auf Gemarkung Wollbach |
4. | Antrag auf Baugenehmigung Abbruch einer Scheune, Neubau Wohnhaus und Nutzungsänderung Scheune zu Wohnhaus Flst. 66/1, 68, 70, In der Neumatt 4 auf Gemarkung Sitzenkirch |
5. | Fragen der Zuhörer |
6. | Informationen und Anregungen |
Simone Penner
Bürgermeisterin
11/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrats Tannenkirch am 16.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Tannenkirch
am Mittwoch, 16.10.2024 um 20:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus in Tannenkirch
Tagesordnung
1. | Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den einzelnen Tagesordnungspunkten |
2. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
3. | Verschiedenes/Informationen |
4. | Fragen der Ortschaftsräte, Fragen der Bürgerinnen und Bürger |
Birgit Ludin
Ortsvorsteherin
10/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrats Riedlingen am 16.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Riedlingen
am Mittwoch, 16.10.2024 um 19:30 Uhr
im Rathaus in Riedlingen
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
3. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
Rolf Moritz
Ortsvorsteher
09/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrats Wollbach am 15.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wollbach
am Dienstag, 15.10.2024 um 20:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Wollbach
Tagesordnung
1. | Fragen der Bürger zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Rundbogenhalle als Unterstellplatz landwirtschaftlicher Geräte Flst. 9240 auf Gemarkung Wollbach |
3. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
4. | Bekanntgabe und Verschiedenes |
5. | Fragen der Zuhörer |
Werner Brugger
Ortsvorsteher
08/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrats Sitzenkirch am 15.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Sitzenkirch
am Dienstag, 15.10.2024 um 20:00 Uhr
im Rathaus Sitzenkirch
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
3. | Antrag auf Baugenehmigung Abbruch einer Scheune, Neubau Wohnhaus und Nutzungsänderung Scheune zu Wohnhaus Flst. 66/1, 68, 70, In der Neumatt 4 auf Gemarkung Sitzenkirch |
4. | Bekanntgabe und Verschiedenes |
5. | Fragen der Zuhörer |
Tobias Buss
Ortsvorsteher
07/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrats Holzen am 15.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Holzen
am Dienstag, 15.10.2024 um 20:00 Uhr
im Rathaussaal Holzen
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
3. | Ehrungen |
4. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
5. | Fragen der Zuhörer |
Willi Weiß
Ortsvorsteher
06/2024 • 10.10.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrats Feuerbach am 15.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Feuerbach
am Dienstag, 15.10.2024 um 19:30 Uhr
im Obergeschoss der Ortsverwaltung Feuerbach
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
3. | Informationen und Anfragen |
4. | Fragen der Bürger |
Dr. Björn Trupp
Ortsvorsteher
05/2024 • 02.10.2024
Einladung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.10.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses
am Montag, 7. Oktober 2024 um 18:00 Uhr
in der Mensa der August-Macke-Schule in Kandern
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | 5. Änderung der Hundesteuersatzung |
3. | Fragen der Zuhörer |
4. | Informationen und Anregungen |
Simone Penner
Bürgermeisterin
04/2024 • 10.09.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Wollbach am 17.09.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wollbach
am Dienstag, den 17.09.2024 um 20.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Wollbach
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Verpflichtung wiedergewählter Ortschaftsrat |
3. | Jugendraum - aktuelles |
4. | Bürger-Aktion 2024 Beratung und Planung der Maßnahmen |
5. | Bekanntgaben und Verschiedenes |
6. | Fragen der Bürger |
Werner Brugger
Ortsvorsteher
03/2024 • 10.09.2024
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sitzenkirch am 17.09.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Sitzenkirch
am Dienstag, 17. September 2024 um 20:30 Uhr
im Rathaus Sitzenkirch
Tagesordnung:
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Gartenhauses Flst. 21/2, Meiergarten 4 auf Gemarkung Sitzenkirch |
3. | Bekanntgabe und Verschiedenes |
4. | Fragen der Zuhörer |
Tobias Buss
Ortsvorsteher
02/2024 • 10.09.2024
Einladung zur Sitzung des Technischen Ausschusses am 19.09.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses
am Donnerstag, 19. September 2024 um 18:00 Uhr
in der Mensa der August Macke-Schule, August-Macke-Str. 7
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage Flst. 1256/1, Im Käppele 6 auf Gemarkung Kandern |
3. | Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Betontankstelle / Betonmischanlage Flst. 740, Sitzenkircher Str. 2/4 auf Gemarkung Kandern |
4. | Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartenhauses Flst. 21/2, Meiergarten 4 auf Gemarkung Sitzenkirch |
5. | Stellungnahme der Gemeinde zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Landratsamt Lörrach und den Antragstellern zum Aufstellen von Zäunen Flst. 1735; 1738; 1739; 1740; 1741; 1747; 1748; 1749; 1750; 1751 auf Gemarkung Kandern |
6. | Fragen der Zuhörer |
7. | Informationen und Anregungen |
Simone Penner
Bürgermeisterin
01/2024 • 05.09.2024
Einladung zur Ortschaftsratssitzung Feuerbach am 10.09.2024
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Feuerbach
am Dienstag, 10. September 2024 um 19:30 Uhr
im Obergeschoss der Ortsverwaltung Feuerbach
Tagesordnung
1. | Fragen der Zuhörer zu den Tagesordnungspunkten |
2. | Beratung und Stellungnahme zum Anhörungentwurf für die Teilfortschreibung 3.1 Freifläche-Photovoltaik und 3.2 Windenergie des Regionalverband Hochrhein-Bodensee |
3. | Informationen und Anfragen |
4. | Fragen der Bürger |
Dr. Björn Trupp
Ortsvorsteher
Das offizielle Bekanntmachungsmedium der Stadt Kandern ist gemäß Satzung das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachungen über diese Homepage wurde zum 01.09.2024 gestartet. Vorhergehende Amtliche Bekanntmachungen sind daher nur über das Amtsblatt einzusehen.