Informationen zur DSGVO
Datenschutz Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.
Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Auf diesen Seiten stellen wir Merkblätter zur Verfügung, welche bei Bedarf aktualisiert werden.
Datenschutz im Bereich des Einwohnermeldeamtes
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Vorbemerkung
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Stadt Kandern -Einwohnermeldeamt-
Waldeckstraße 39, 79400 Kandern
Tel.: 07626/899-21
E-Mail:
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Kandern: KIVBF, Herr Alexander Schnürer
Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart
E-Mail:
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
5. Dauer der Speicherung
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: ), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Datenschutz im Bereich des Steueramtes
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Stand 24.05.2018
Vorwort
Die Stadt Kandern erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Kandern haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Per
son, einer Körperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte oder pseudonymisierte Daten).
Wenn die Stadt Kandern personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Kandern, vertreten durch die Bürgermeisterin richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zuständige Steuerabteilung bzw. Stadtkasse richten.
Die Kontaktdaten der Stadt Kandern lauten:
• Bürgermeisterin: Simone Penner, Waldeckstr. 39, 79400 Kandern
• Steuerabteilung: Benedikt Merkel, Waldeckstr. 39, 79400 Kandern
• Stadtkasse: Ilona Pfeiffer, Waldeckstr. 39, 79400 Kandern
Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt per Mail (datenschutz@kandern.de) wenden.
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).
Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
Vor- und Nachname,
Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter,
Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Geburtsdatum und -ort,
Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B.
Gewerbesteuermessbetrag,
Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
Bankverbindung,
Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
Beispiele:
− Unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.
Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.
Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch das kommunale Rechenzentrum komm.one, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Rechenzentrum setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiel:
Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer be-kannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
Weitergehende Informationen können Sie
dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden
entnehmen.
Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
Datenschutz im Bereich des Gewerbeamtes
Auskunft gemäß Artikel 15 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Gespeicherte Daten im Gewerberegister
Angaben zu natürlichen Personen
Namenstitel, Nachtitel, Namenszusatz
Familienname, Vornamen, Rufname
Geburtsname
Geburtsdatum, -ort, -land
Staatsangehörigkeiten
Geschlecht
Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresszusatz, Land, PLZ, Ort, Postfach/PLZ
Telefon, Handy, Telefax, E-Mail, Homepage
Aufenthaltsgenehmigung, Handwerkskarte, Erlaubnis
Funktion im Sinne des Gewerbes (Betriebsinhaber, Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter ...)
Angaben zum Betrieb / gegebenenfalls zur Gewerbeperson
Eingetragener Name oder Betriebsbezeichnung
Registergericht und Ort
Register Nr.
Datum der Eintragung
Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) / Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen)
Betriebsart
Niederlassungsart
Rechtsform
Vertretungsberechtigte Person (bei bestimmten Betriebs- und Rechtsformen)
Anschrift der Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Anschrift der Hauptniederlassung (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Frühere / künftige Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Früherer Inhaber (Vorname, Nachname oder Betriebsbezeichnung)
Tätigkeiten (textliche Beschreibung, WZ-Branche, Kategorien Schwerpunkttätigkeit)
Tätigkeiten werden im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben
Erlaubnisbedürftige Tätigkeit
Anzahl der beschäftigten Personen (Teilzeit/Vollzeit)
Handwerkskarte/Erlaubnis
Gründe der Meldung
Aktenzeichen
Verdachtsmomente auf Scheinselbständigkeit / Schwarzarbeit (eAkte-Dokumente)
Gaststätten (GastG, Gaststättengesetze der Länder)
Vorübergehende Gaststätten/Veranstaltungen:
Veranstaltung (Anlass/Bezeichnung, Zeitraum, Betriebsart)
Ansprechpartner (Name und Anschrift, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Ort (Genaue Bezeichnung des Gebäudes bzw. Grundstückes, Name und Anschrift des Eigentümers)
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Art
zuständiges Finanzamt
Steuernummer
Gaststätten:
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Betriebsart
Anschrift Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Land, PLZ, Ort, Adresszusatz, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Betrieb Grundstück
Erlaubnis (zum Betrieb, zur Neuerrichtung, zur Fortführung, zur Änderung oder Erweiterung der Räume, zur Änderung der Betriebsart)
Erlaubnis (Erlaubnis gilt für beschränkten Personenkreis)
Räume
Vorläufige Erlaubnis (beantragt, Verlängerung von/bis) Auflagen (ggf. befristet)
Sperrzeit:
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Veranstaltung (Ort der Veranstaltung, Art der Veranstaltung, Begründung)
Zeiträume (beantragte Zeiträume (Zeitraum, Uhrzeit, Art, von/bis), Erlaubnis (Uhrzeit, Art, von/bis)
Bewacher (§ 34a GewO)
Betriebsinhaber (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift),
Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Beschäftigte (Status, Name, Vorname, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Eintrittsdatum, Austrittsdatum, letzte Prüfung, nächste Prüfung, Bemerkungen, Gründe)
Tätigkeit
Makler (§§ 34 c, f, h und i GewO)
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift),
Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Tätigkeiten
Pflichtprüfung
Finanzanlagenvermittler
IHK Ident-Nr.
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift),
Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Tätigkeit
Pflichtprüfung
Honorar-Finanzanlagenberater
IHK Ident-Nr.
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift),
Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Tätigkeit
Pflichtprüfung
Immobiliardarlehensvermittler
Antragsteller (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Tätigkeiten
Pflichtprüfung
Vermittlerregister
Erlaubnisinhaber bzw. gesetzl. Vertreter bei jur. Personen (Name, Vorname, Rufname, Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenszusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Firma (Registername, Registerort, Registernummer, Datum der Eintragung, Betriebsstätte, Postfach/PLZ, Nr., Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage)
Angaben zum Unternehmen
Hauptniederlassung
Angaben bei Auslandstätigkeit
Niederlassungen, Prüfungsberichte
Bezeichnung, Status
Niederlassung und Erlaubnisinhaber
Erinnerung an die Abgabe (Datum, Sachbearbeiter, neue Frist)
Mahnung/Bußgeld (Erfolgt am, Sachbearbeiter, Frist zur Vorlage, Höhe des Bußgeldes, Zwangsgeldandrohung)
Einreichung (Eingegangen am, Sachbearbeiter)
Reisegewerbe (§ 55 GewO)
Antrag (Befristung, Antragsteller, persönliche/gewerbliche Verhältnisse)
Antragsart ( Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Ausdehnung)
Antragsteller
Gewerbe
Spielhalle (§§ 33 c, d und i GewO)
Allgemeine Aufstellerlaubnis:
Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse);
Antragsteller/BetriebsinhaberBestätigung über die Geeignetheit:
Antrag (Angaben Erlaubnisinhaber, Aufstellungsort);
Antragsteller/Betriebsinhaber;
Aufstellungsort (Art, Bezeichnung, Straße, Hausnr., PLZ, Ort, Inhaber des Aufstellungsortes [Name, Vorname, Anschrift])Genehmigungspflichtiges Spiel:
Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort),
Antragsteller/Betriebsinhaber, weitere gesetzliche Vertreter;
Spielbezeichnung;
Bescheinigung und Aktenzeichen BKA;
ErlaubnisdauerBetreiben einer Spielhalle:
Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort);
Antragsteller /Betriebsinhaber, weitere gesetzliche Vertreter;
Befristung;
Betrieb (Name, Anschrift der Betriebstätte, Grundfläche)
Betreiben einer Spielhalle nach Landesgesetz
Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort);
Antragsteller /Betriebsinhaber, weitere gesetzliche Vertreter;
Beschäftigte (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung, Tätigkeit)
Spiele-Erlaubnis gem. §60a Abs. 2 bzw. 3 GewO
Antrag (Antragsteller/Erlaubnisinhaber, persönliche/gewerbliche Verhältnisse, Aufstellungsort, Veranstaltungsort)
Antragsteller /Betriebsinhaber, weitere gesetzliche Vertreter
Angaben zur Erlaubnis (Befristung, Veranstaltung, Bezeichnung des Veranstaltungsortes, Bescheinigung LKA)
Bezeichnung des/der Spiele/s
Prostitution (ProstSchG)
Erlaubnis §12
Antragsteller
Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde
Erlaubniszweck (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung)
Erlaubnisinhaber/gesetzl. Vertreter bei jur. Person
Betriebskonzept (Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsvermittlung)
Anschrift der Betriebstätte (Straße, PLZ, Ort mit Ortsteil, Hausnummer (von/bis) Adresszusatz)
Räume (Art des Raumes, Lage/Stockwerk, Grundfläche, Höhe)
Angaben zum Prostitutionsfahrzeug (amtl. Kennzeichen, Fahrzeugname/-typ, TÜV, Beschreibung)
Bezeichnung der Veranstaltung
Beschreibung der Veranstaltung
Anzeige Prostitutionsfahrzeug
Antragsteller
Amtliches Kennzeichen (Kfz, Schiff)
Aufstellungsort (PLZ, Ort mit Ortsteil, Straße, Hausnummer (von/bis), Adresszusatz)
Dauer (Zeitraum, Betriebszeiten)
Betreiber (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Fahrzeughalter (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Antragsteller
Betreiber (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Namen der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung (PLZ, Ort mit Ortsteil, Straße, Hausnummer (von/bis), Adresszusatz, genaue Bezeichnung)
Dauer (Zeitraum, Betriebszeiten)
Vertreter der Veranstaltung (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Eigentümer der genutzten Räume bzw. Flächen (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Stellvertreter §13
Antragsteller
Aufstellungsort (PLZ, Ort mit Ortsteil, Straße, Hausnummer (von/bis), Adresszusatz)
Befristung (optional)
Erlaubnisinhaber/gesetzl. Vertreter bei jur. Person
Stellvertreter (Name, Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift)
Betrieb Prostitutionsstätte ( Name, Anschrift Betriebstätte)
Betrieb Prostitutionsfahrzeug (amtl. Kennzeichen, Identifizierungsnummer)
Organisation bzw. Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung (Bezeichnung, Anschrift)
Betrieb einer Prostitutionsvermittlung ( Anschrift)
Gewerbeuntersagung (§35 GewO)
Angaben des Betroffenen (Name, Rufname, Vorname Namenszusatz, Namenstitel, Nachtitel, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsnamenzusatz, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift
Vorgangskennzeichen
Aktenzeichen
Grund der Gewerbeuntersagung
Betroffene öffentliche/nichtöffentliche Stellen, Gläubiger
Offene Außenstände
Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen
Nach den Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DSGVO haben Sie unter anderem auch das Recht von der Gewerbebehörde zu erfahren, welche Datenempfänger, regelmäßig oder aufgrund von Anfragen, von Ihnen Daten erhalten haben, um welche Art von Daten es sich hierbei gehandelt hat und zu welchem Zweck (mit Verweis auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen) sowohl die Speicherung als auch mögliche regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen.
Nachstehend sind die Empfänger aufgeführt, denen nach Bundesrecht (Gewerbeordnung (GewO), Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV), Gaststättengesetz (GastG), Gaststättengesetze der Länder, EG-Dienstleistungsrichtlinie, Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), Gewerbezentralregister Verwaltungsvorschrift (GZRVwV), Bewacherverordnung (BewachV), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV), Gesetz über das Kreditwesen (KWB), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV), Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV), Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung (UnbBeschErtV), Jugendschutzgesetz (JuSchG), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) oder Landesrecht anlass- oder fallbezogen Personendaten übermittelt werden. Außerdem sind soweit erforderlich jeweils die Arten der möglichen übermittelten Daten aufgezählt.
Hinweis
Gemäß § 14 Abs. 5, Satz 2 GewO dürfen der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden.
Datenempfänger: Industrie- und Handwerkskammer (IHK)
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Handwerkskammer
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Landesbehörde für Immissionsschutz
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Landesbehörde für Arbeitsschutz
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Eichamt
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Bundesagentur für Arbeit
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: DGUV e.V. (Berufsgenossenschaften)
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Zollverwaltung
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Registergericht
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Landesamt für Statistik
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV, § 34 ProstSchG genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Gewerbeaufsichtsamt
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Finanzamt
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 138 Abgabenordnung, § 6 Mitteilungsverordnung genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Gewerbezentralregister
Art der Daten Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in Titel XI GewO genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Bundeszentralregister
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Einheitliche Stellen der Bundesländer und Kommunen
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in der EG-DLR bzw. in § 6c GewO genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Öffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in der § 14 GewO, § 34 ProstSchG, § 11 GewO genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Nichtöffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in der § 14 GewO, § 34 ProstSchG genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Registerbehörden
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 11a GewO, § 34a GewO genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Polizei und Ordnungsbehörden
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 14 GewO, § 34 – 37 POG genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Ausländerbehörden
Art der Daten: Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 87 Abs. 2, 4 und 5 des AufenthG, § 76 AufenthV genannten Aufgaben.
Datenempfänger: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (GEWAN)
Art der Daten Erforderliche und gesetzlich zugelassene Daten aus dem Gewerberegister.
Zweck der Datenmitteilung: Zur Erfüllung der in § 3 GewAnzV genannten Aufgaben.
Angaben gemäß Artikel 13 der DSGVO
Verantwortlicher
Bürgermeisteramt Kandern
Vertreten durch Frau Bürgermeisterin Simone Penner
79400 Kandern
Waldeckstraße 39, 79400 Kandern
07626/899-0
www.kandern.de
Verantwortliche Stelle
Bürgermeisteramt Kandern
Hauptamt
79400 Kandern
Waldeckstraße 39
07626/899-0
www.kandern.de
Datenschutzbeauftragter
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Bürgermeisteramtes Kandern
Alexander Schnürer
70469 Stuttgart
Krailenshaldenstraße 44
www.kandern.de
Betroffenenrechte nach Artikel 12 der DSGVO sind bei der o. a. verantwortlichen Stelle oder den gesetzlich vorgesehenen Stellen geltend zu machen.