Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Japankäfer-Befall in der Region: Behörden richten Pufferzonen in Weil am Rhein und Grenzach-Wyhlen ein

Meldung aus Kandern
Logo Landkreis Lörrach (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Logo Landkreis Lörrach

Grünschnitt und Pflanzen dürfen bis Ende September nicht ohne Weiteres aus Pufferzonen heraustransportiert werden / Käfersichtungen an Behörden melden 

Landkreis Lörrach. Nachdem an der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in den vergangenen Wochen mehrere Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefunden wurden, haben das Landratsamt Lörrach und das Regierungspräsidium Freiburg nun eine Allgemeinverfügung erlassen, um eine Ausbreitung des Käfers im Landkreis Lörrach zu einzudämmen. Ausgehend von den veröffentlichten Befallszonen der Basler Behörden vom Ende vergangener Woche wurden nun auch auf deutscher Seite Pufferzonen definiert. Aus denen darf ausschließlich Pflanzenmaterial heraustransportiert werden, wenn es zuvor gehäckselt wurde. 

Die sogenannte Befallszone umfasst Kreisflächen mit einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Stellen, an denen die Käfer auf Schweizer Seite gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus. Damit liegen in dieser Pufferzone Teile der Stadt Weil am Rhein sowie die Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer kann die Karte mit den Zonen eingesehen werden. Sollten in den Pufferzonen Japankäfer gefunden werden, werden die Befalls- und Pufferzonen entsprechend ausgeweitet. 

In diesen Gebieten gelten nun, insbesondere bis zum 30. September, besondere Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. 

  • Es ist verboten, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der definierten Pufferzone heraus zu transportieren. Ausgenommen ist Pflanzenmaterial, das vor dem Transport auf eine Größe von max. 5 cm gehäckselt oder über zentrale Sammelstellen entsorgt wird. Solche Sammelstellen innerhalb der Pufferzone werden aktuell in Absprache mit den betroffenen Kommunen eingerichtet. 

  • Es ist verboten, Oberboden bis 30 cm Tiefe außerhalb der Pufferzone zu entsorgen. 

  • Andere Pflanzen mit Wurzeln dürfen nur unter bestimmten Bedingungen, die in der Allgemeinverfügung definiert sind, aus der Pufferzone abtransportiert werden. 

  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts melden. 

  • Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis 2 cm Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da durch die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen. 



Der Japankäfer ist lediglich 1 cm groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers, schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss. 

Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht oder mit Angabe des Fundortes per E-Mail an  geschickt werden. 

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abrufbar. 

Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer 

 

 Beispielbild Japankäfer