Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Landkreis Lörrach fördert Integrationsprojekte im Jahr 2023

Meldung aus Kandern
Logo Landkreis Lörrach (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Logo Landkreis Lörrach

135.000 Euro im Fördertopf / Antragstellung bis 15. Januar 2023

Landkreis Lörrach. Auch für das Jahr 2023 stellt der Landkreis Lörrach wieder Finanzmittel zur Förderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zur Verfügung. Städte, Gemeinden, die Liga der freien Wohlfahrtsverbände, Vereine und ehrenamtliche Zusammenschlüsse können bis zum 15. Januar 2023 entsprechende Anträge beim Landkreis stellen. Die Mittel können wieder für niederschwellige Integrationsprojekte oder für den Einsatz von Stadtteileltern und Integrationslotsen auf Stadt- oder Gemeindeebene beantragt werden. Über die eingegangenen Anträge soll Anfang März 2023 entschieden werden.

Stadtteileltern / Integrationslotsen
Stadtteileltern / Integrationslotsen beraten Menschen mit Migrationshintergrund über die bestehenden Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten und erschließen ihnen damit den Zugang zu den bestehenden Regeldiensten.

Stadtteileltern / Integrationslotsen stellen Kontakte zu Familien mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen Problemlagen her und bauen Vertrauen auf. Dabei wird informell und alltagsgebräuchlich über das Leben in Deutschland informiert. Bei Bedarf soll auch eine Begleitung zu Gesprächen, unter anderem in Kindergärten und Schulen sowie bei Behörden und Ärzten erfolgen. Dabei sollen die Eltern und Jugendlichen so gestärkt werden, dass sie zielgerichtet eine professionelle Beratung aufsuchen und bestehende Förderangebote in Anspruch nehmen. Hierbei sind die Stadtteileltern / Integrationslotsen nur unterstützend und vermittelnd tätig. Ziel ist, bestehende Hemmschwellen dauerhaft abzubauen. Der maximale Förderbetrag für Stadtteileltern- bzw. Integrationshelferprojekte liegt bei 25.000 Euro und ist abhängig von einer Kofinanzierung in gleicher Höhe durch die Gemeinde, in der die Stadtteileltern / Integrationshelfer tätig sind.

Sonstige Integrationsprojekte
Die sogenannten „sonstigen Integrationsprojekte“ sollen für Menschen mit ausländischen Wurzeln und Einheimische Räume zur Begegnung und zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schaffen. In Kooperation mit vorhandenen Akteuren vor Ort (unter anderem Kommune, Jugendsozialarbeit, Vereine, Schulen) sollen attraktive Angebote für unterschiedliche Zielgruppen gemacht werden. Maßnahmen können aus den folgenden Bereichen sein: Kreativprojekte, Sportangebote, freizeitpädagogische Maßnahmen, Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten. Der offene Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und der niederschwellige Zugang zu den Projekten sollen die Zugehörigkeit zum lokalen Umfeld stärken, den Zusammenhalt fördern sowie Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken.

Es sind kreative Ansätze und innovative Projekte gefragt, die die neu zugewanderten Mitmenschen niederschwellig ansprechen und einbeziehen können sowie gleichzeitig auf das Wissen und die Erfahrungen der hier sesshaft Gewordenen und Einheimischen zurückgreifen. Mit einer Förderung durch den Landkreis erhalten diese Ideen eine Chance und leisten einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in den Kommunen.
Die Integrationsprojekte können mit maximal 10.000 Euro gefördert werden. Anträge unter 1.000 Euro können nicht gefördert werden. Eine Eigenbeteiligung in finanzieller Form oder durch bürgerschaftliches Engagement ist erwünscht.

Die entsprechenden Vordrucke zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden unter www.loerrach-landkreis.de/integration-formulare. Integrationsbeauftragte Eva Petersik nimmt die Anträge per E-Mail
( ) entgegen und steht für Rückfragen gern zur Verfügung.