Barrierefreiheit der Wahllokale - Hinweise der Stadt Kandern zur Europawahl und den Kommunalwahlen

Meldung aus Kandern
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Die Wahllokale Nr. 2 und 3 (jew. Grundschule Kandern), Nr. 6 (Gemeindesaal Alte Schule Riedlingen) und Nr. 7 (Rathaus Sitzenkirch) sind nicht barrierefrei

 

Rollstuhlgerecht sind die Wahllokale

  • Nr. 1 (Rathaus Kandern, Waldeckstraße 39)

  • Nr. 4 (Bürgerhaus Feuerbach, Johanniterstraße 44)
     

  • Nr. 5 (Rathaus Holzen, Talstraße 17)

  • Nr. 8 (Mehrzweckhalle Tannenkirch, Kirchmättle 10)

  • Nr. 9 (Kandertalhalle Wollbach, Schulstraße 2).

 

Falls Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätsbeschränkungen aufgrund ihres Wohnortes ihre Stimme in einem nicht oder nur bedingt rollstuhlgerechten Wahllokal abgeben müssten, haben diese die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein rollstuhlgerechtes Wahllokal aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

 

Wahlscheine oder Briefwahlunterlagen können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden.