Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jetzt bewerben!

Meldung aus Kandern
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Erfolgreiches Förderprogramm für Wohnen und Arbeiten geht in eine neue Runde

 

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. In den letzten Jahren hat der gesamte Landkreis Lörrach erfolgreich Anträge über die Städte und Gemeinden stellen können. Mit einer Vielzahl von Anträgen kamen mehrere Millionen Euro direkt bei den Projektträgern im Landkreis Lörrach an. Davon können auch Sie mit Ihrem Projekt profitieren!

 

Ziel der Förderung sind der Erhalt und die Stärkung der Ortskerne einschließlich Siedlungsgebiete der 70er Jahre im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, Leerstand und Baulücken schließen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Ein Förderschwerpunkt im ELR bildet der Bereich Wohnen, hier können bis zu 35% Förderung und maximale Fördersummen von 65.000 € pro Wohneinheit erhalten werden. Allerdings ist der Neubau von Wohnraum ausschließlich beim Bauen mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion möglich.

 

Ein aktueller Flyer des Landratsamtes Lörrach zum Förderschwerpunkt Wohnen sowie einen Flyer der Stadt Kandern liegen bei der Stadt Kandern, Bauverwaltung Zimmer 2.13 aus oder können online heruntergeladen werden.

Ihr Interesse wurde geweckt? Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website: www.loerrach-landkreis.de/Leben-im-Landkreis/Wirtschaft/Foerderprogramme oder unter www.kandern.de/elr.


Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich!

Landratsamt Lörrach

Stabstelle Strukturpolitik & Tourismus

Mail:

  • Martina Hinrichs
    Tel. 076 21 / 410 -3010
  • Nina Güdemann
    Tel. 076 21 / 410 -3011

Stadt Kandern

Bauverwaltung

Mail:

  • Katrin Klar
    Tel. 076 26 / 899 -43
  • Sandra Wenk
    Tel. 076 26 / 899 -20

 

Bitte senden Sie Ihre Projektideen oder Unterlagen für eine umfassende Beratung ab sofort digital zu.

Die vollständigen und unterschriebenen Unterlagen in 1-facher Ausfertigung müssen bis spätestens zum 06.08.2023 bei Ihrer Gemeinde vorliegen.

 

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