Verlust der Debitkarte – Darum sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten!

Meldung aus Kandern
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Das Bezahlen erfolgt nicht nur kontaktlos, sondern in der Regel auch ohne die Eingabe der PIN. Doch so können auch Taschendiebe ohne Ihre persönliche Identifikationsnummer mit Ihrer Karte im Einzelhandel bezahlen.

Was ist also zu tun, wenn die Debitkarte (Girokarte, ehem. EC-Karte) gestohlen wird oder verloren geht? 

Transaktionen über kontaktlose Zahlungsvorgänge basieren in der Regel auf dem elektronischen Lastschriftverfahren – dem sogenannten „Bezahlen mit Unterschrift“. Eine PIN zur Autorisierung der Zahlung ist dabei nicht notwendig.

Deshalb sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zahlungskarten schnell handeln, Ihre Karte bei der Bank sperren und auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn die Polizei kann über das computergestützte System KUNO Ihre Debitkarte für das elektronische Lastschriftverfahren sperren.

 Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde

  • Sperren Sie ihre Karte unmittelbar bei Ihrer Bank/Sparkasse oder über den zentralen Sperrnotruf 116 116
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und veranlassen Sie eine KUNO-Sperrung
  • Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten

Wie funktioniert eine KUNO-Sperrung?

Die Polizei meldet die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer bzw. IBAN und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich beraten lassen, so melden Sie sich gerne über .

Wir möchten, dass Sie sicher leben!

   Ihr Polizeipräsidium Freiburg