Städtische Einrichtungen sind Einrichtungen im Gemeindegebrauch und auch die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde, wie z.B. Friedhöfe, Stadthallen, Schwimmbäder, Altenheime, etc.
Die Einwohner der Gemeinde sind berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen.